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Zur aktuellen politischen Situation

Annexion von Judäa & Samaria

Statt von Judäa & Samaria, biblischen Begriffen für dieses biblische Kernland, wird leider oft von der „Westbank“ gesprochen, also dem westlichen Ufer des Jordan. (Als ob das Flussufer 20 – 40 km breit sei…).

Bei der lebhaften Diskussion in den letzten Monaten über eine eventuelle Teil-Annexion von Judäa & Samaria wird in der Regel fälschlicherweise davon ausgegangen, dass dies mit der internationalen Rechtsprechung unvereinbar sei.

Maale Adumim, östlich von Jerusalem
Ariel, Universitätsstadt in Samaria
Maale Ephraim, oberhalb des westlichen Jordanufers

Die Fakten:

  • Das Völkerbund-Mandat für das damalige Palästina hat 1922 das ganze Land westlich des Jordans als Territorium eines jüdischen Heimatlandes festgelegt und ausdrücklich von einer „engen Besiedlung des Landes durch Juden“ gesprochen.
  • Die UN-Charta hat dies in Art. 80 ausdrücklich als gültig bestätigt.
  • Durch Teilung des britischen Mandats-Gebietes Palästina 1922 wurde den palästinensischen Arabern in 76% des Gebietes Selbstbestimmung ermöglicht.
  • Der Israel aufgezwungene Unabhängigkeitskrieg 1948 endete mit der Markierung einer Demarkationslinie – und bewusst nicht mit der Festlegung einer Grenzlinie – „bis zur endgültigen politischen Regelung“.
  • Die Waffenstillstandslinie wurde durch den 6-Tage-Krieg 1967, in dem Israel ausgelöscht werden sollte, hinfällig.
  • Nachdem Israel 1967 das biblische Kernland Judäa & Samaria erobern konnte, forderte die UNO in ihrer – übrigens nicht bindenden – Resolution 242 zum „Rückzug israelischer Streitkräfte aus Gebieten des jüngsten Konflikts“ auf, wobei bewusst nicht die Formulierung „aus den Gebieten“ oder „aus allen Gebieten“ gewählt wurde.
  • Judäa & Samaria ist kein „besetztes Gebiet“, denn als solches bezeichnet das internationale Völkerrecht „das Hoheitsgebiet eines Staates, das von einem anderen Staat militärisch besetzt ist, während zwischen beiden Staaten ein Kriegszustand besteht“. Dies trifft nicht zu.
  • Denn nach Untergang des Osmanischen Reiches 1917 sind die Gebiete Judäa & Samaria von der Weltgemeinschaft niemals als Hoheitsgebiet irgendeines Staates anerkannt worden. Jordanien, das sich nach 1948 dort wie ein Herrscher aufführte, hat seinen Anspruch 1988 aufgegeben.
  • Art. 49, Abs. 6 des Vierten Genfer Abkommens lautet: „Der Besatzung ist nicht gestattet, Teile der eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet zu transferieren.“ Dieser Passus ist nicht anwendbar, weil das Abkommen konkret eine zwangsweise Ansiedlung von Zivilpersonen im Auge hatte – und weil es nicht um besetztes Gebiet geht.
  • Fazit: Es geht nicht um evtl. Annexion, sondern um die Frage einer Ausdehnung der Souveränität Israels auf Judäa & Samaria oder Teile dieses Gebietes.

Die „Siedlungen“